Der Einsatz von GIFs in E-Mails
Das Grafikformat GIF hat sich in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen verstärkt durchgesetzt. So werden sie schon längst nicht mehr nur in Foren verwendet, sondern kommen immer häufiger in Messengern zum Einsatz. Äußerst beliebt ist die Verwendung beim Dienst Discord. Denn dank der hohen Kompression ist es möglich, kleine Animationen eindrucksvoll darzustellen und damit bestimmten Emotionen, Nachdruck zu verleihen. Mit Videos wäre dies grundsätzlich ebenso möglich – allerdings ist in diesem Fall die Datengröße deutlich höher, was zu längeren Ladezeiten führt. Zudem wäre das Videoformat ungeeignet, um eine solche Animation via E-Mail zu senden.
Im Umkehrschluss verwundert es insofern niemanden, dass die GIFs gerade im E-Mail Marketing immer beliebter werden. Denn mit ihnen lassen sich unter anderem Newsletter ausschmücken oder Besonderheiten passend hervorheben. Ebenso können sich im Büro oder Freundeskreis tolle Neuigkeiten, wie etwa die Bonusangebote im beliebten Live Casino, optisch ansprechend umsetzen. Damit sind alle betreffenden Personen nicht nur bestens informiert – sondern werden mit den Animationen auf die wichtigen Dinge in der E-Mail hingewiesen. Im Folgenden wollen wir auf das Thema E-Mail und die Verwendung von GIFs in diesen, etwas näher eingehen.
Einfügen von GIFs in E-Mails
Grundsätzlich lassen sich die bewegten Bilder in nahezu jedem E-Mail-Programm hinzufügen. Dafür muss lediglich eine E-Mail zum Schreiben geöffnet werden. Anschließend gilt es ein passendes GIF zu finden. Wer beispielsweise sein besagtes Lieblings-Online-Casino teilen möchte, findet etwa auf dieser Plattform kostenfreie GIFs und Animationen. Ist das gewünschte bewegte Bild gefunden, muss es zunächst gespeichert werden. Zudem ist es möglich, die exakte URL zu suchen und zu kopieren. Anschließend kann das GIF dann via URL hinzugefügt oder vom zuvor gewählten Speicherort, hochgeladen werden.
Über Einfügen wird das bewegte Bild danach in der E-Mail angezeigt. Mit den hervorgehobenen Punkten lässt es sich noch in seinen Ausmaßen anpassen. Passt das alles nicht, kann das GIF auch jederzeit wieder entfernt werden. Um Datenmüll zu vermeiden, sollte das animierte Bild, wenn es nicht mehr benötigt wird, ebenfalls vom eigenen System entfernt werden. Wer die Nachricht persönlicher gestalten möchte, kann zum Abschluss noch einen Text hinzufügen und schon kann die E-Mail zusammen mit dem GIF auf die Reise gehen.
Ist die Nutzung von GIFs legal?
Wer heute einen Blick in die sozialen Medien wirft, findet unzählige der animierten Bilder. Mal sind es Stars und Sternchen, die in den GIFs vorkommen, dann wieder Marken. Diese werden im Netz allerdings oftmals über diverse unbekannte Personen erstellt und geteilt. Klar ist aber auch, dass es, wie bei allem anderen, grundsätzlich um geschützte Inhalte geht, die der Zustimmung des Rechteinhabers bedürfen. Einen Unterschied machen dazu die Plattformen, die wie hier erwähnt, kostenlose und freie GIFs anbieten. Nur solche sollten hierzulande für E-Mails, besonders wenn es um geschäftliche geht, wie etwa in einem Newsletter, verwendet werden.
In anderen Ländern mag es andere Regelungen geben. So ist es in den USA etwa im Rahmen der „Fair-use“-Rechtsdoktrin erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Material für beispielsweise die kreative Zusammenstellung eines GIFs zu verwenden. Nach amerikanischem Recht wird hierdurch nicht das Urheberrecht des Rechteinhabers verletzt.